Der Energieausweis liefert Informationen über den Energiebedarf oder -verbrauch eines Gebäudes und ist für alle obligatorisch, die eine Immobilie vermieten, verkaufen oder verpachten möchten.
Dabei wird zwischen einem Energiebedarfs- und einem Energieverbrauchsausweis unterschieden.
Energieverbrauchsausweis
Der Energieverbrauchsausweis basiert auf den Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre und berücksichtigt die individuelle Heizgewohnheiten der Bewohner. Er gilt für Gebäude, die ab dem 1. November 1977 errichtet wurden.
Energiebedarfsausweis
Der Energiebedarfsausweis ermittelt die Energiekennwerte anhand standardisierter Randbedingungen. Dabei spielen die Qualität der Gebäudehülle wie Außenwände, Fenster oder Dach eine entscheidende Rolle. Energieverluste durch die Heizung werden ebenfalls in die Berechnung einbezogen. Anders als beim Energieverbrauchsausweis hängen die Kennwerte nicht vom individuellen Heizverhalten der Bewohner ab. Er gilt für Gebäude, die vor dem 1. November 1977 errichtet wurden.
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